Wie kommt ein Kind an unsere Schule?

Es besteht der Verdacht, dass Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen.

Entwicklungs- und Lernprozesse bleiben trotz intensiver individueller pädagogischer Förderung und Ausschöpfen inner- und außerschulischer Ressourcen und Hilfen erheblich eingeschränkt.

Schulanfänger:

  1. Schulanmeldung an der zuständigen Grundschule à Verdachtsmomente für einen eventuellen Sonderpädagogischen Förderbedarf können sein
  • Beobachtungen der Lehrer in der Kita und/ oder bei der Schulanmeldung
  • Aussagen der Kita gegenüber der Schule
  • bisher notwendige Therapien (z.B. Logo, Ergo, Frühförderung, SPZ …)
  • Ergebnisse der Jugendärztliche Untersuchung
  • Empfehlungen sonstiger mit dem Kind beschäftigter Einrichtungen (SPZ, Psychologe usw.)
  • begründete Sorgen der Eltern

  1. Beantragung der Förderpädagogischen Beratung beim MSD (bis 20.12.)
  • Antragstellung erfolgt durch die Schule
  • Antrag ist auch auf Elternwunsch möglich
  • Eltern stimmen dem Antrag mit Information zum Datenschutz zu
  • bitte Schweigepflichtentbindung für die Kita erteilen

  1. Beratungstermin (bis 31.01.)
  • findet an der Kalkbergschule statt, Dauer ca.1,5 Stunden
  • Beschäftigung mit dem Kind und Elterngespräch
  • gern können Sie uns vorhandene Berichte, Einschätzungen und Gutachten zur Einsicht geben, die uns bei der Beurteilung helfen
  • der Verdacht erhärtet sich à das Verfahren wird empfohlen
  • der Verdacht erhärtet sich nicht à Empfehlung zur Rückstellung oder regulären Einschulung
  • Verdacht auf einen anderen Förderschwerpunkt à Empfehlung einer weiteren Beratung oder Einleitung des Verfahrens im anderen Förderschwerpunkt

  1. Die zuständige Grundschule stellt mit Einverständnis der Eltern den Antrag zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs beim LaSuB (bis 31.01.)

  2. Das LaSuB erteilt den Auftrag zur Förderpädagogischen Diagnostik an den MSD der Kalkbergschule Meißen

  3. Durchführung der Diagnostik durch den MSD (voraussichtlicher Zeitraum März bis Mai)
  • meist als Einzeldiagnostik an der Kalkbergschule (2-3 Vormittagstermine)
  • Erstellung eines ausführlichen Gutachtens
  • Förderausschuss mit Beteiligung des MSD, der Eltern und der Grundschule à Beratung über die Ergebnisse und Empfehlung zum weiteren Vorgehen
  • es wird kein Sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt à reguläre Einschulung in die Grundschule
  • es wird Sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt à die Möglichkeit inklusiver Förderung an der Grundschule wird geprüft, wenn inklusive Förderung vermutlich nicht ausreicht, wird der Besuch der Kalkbergschule empfohlen
  • es ergeben sich Hinweise auf einen anderen Förderschwerpunkt à es wird die Erweiterung des Verfahrens beantragt

  1. das LaSuB erstellt den Bescheid

  2. Anmeldung an der Kalkbergschule